Villa Aurora: Gedenkstätte des deutsches Exils in den USA und Künstlerresidenz
Die Villa Aurora wurde 1995 als Künstlerresidenz und Ort internationaler Begegnungen im ehemaligen Exil-Wohnhaus von Lion und Marta Feuchtwanger in Pacific Palisades etabliert.
Lion Feuchtwanger gilt als einer der meistgelesenen Autoren des 20. Jahrhunderts. Sein Roman „Die Geschwister Oppermann“ wurde von Pulitzer-Preisträger Joshua Cohen als eines der letzten Meisterwerke deutsch-jüdischer Kultur bezeichnet. An Lions literarischem Erfolg hatte Marta Feuchtwanger als seine Kritikerin und Lektorin maßgeblichen Anteil. Sie trat zudem als Aktivistin und Salonistin in Erscheinung.
Als interdisziplinäres Residenzhaus ehrt die Villa Aurora das Vermächtnis der Künstler:innen und Intellektuellen, die während des Nationalsozialismus in Kalifornien Schutz suchten und das Kulturleben an der amerikanischen Westküste nachhaltig prägten. Mehr als 450 Künstler:innen waren seit 1995 Stipendiat:innen in der Villa Aurora. Inspiriert wurden sie in ihrer dortigen Arbeit von der dynamischen US-amerikanischen Kultur, der einzigartigen kalifornischen Landschaft und den zahlreichen Spuren deutscher Exilant:innen in Los Angeles oder den vielen anderen Künstler:innen, die mit ihnen in der Villa Aurora gelebt und gearbeitet haben.
Residenzprogramm
Allgemein
Der Villa Aurora & Thomas Mann House e. V. vergibt jährlich bis zu zwanzig Stipendien an Künstler:innen in den Sparten Bildende Kunst, Komposition, Film und Literatur für einen dreimonatigen Aufenthalt in der Villa Aurora in Los Angeles.
- Das Stipendium in Los Angeles dient der Arbeit an einem künstlerischen Projekt.
- Für ein Doppelstipendium ist eine Bewerbung zweier Künstler:innen mit einem gemeinsamen Projekt möglich. Hierzu reichen die Bewerber:innen jeweils eine eigene Bewerbung ein und vermerken darin die Bewerbung auf ein Doppelstipendium.
- Der Stipendienaufenthalt ist jeweils an die Quartale eines Jahres gebunden.
- Ein langfristiger Aufenthalt von Familienmitgliedern in der Villa Aurora kann aufgrund der räumlichen Kapazitäten nicht in allen Fällen sichergestellt werden.
- Besuche sind nach Absprache für Aufenthalte von bis zu 14 Tagen möglich.
- Die Stipendiat:innen erhalten Unterstützung bei der Umsetzung geplanter Vorhaben und begleitender Recherchen sowie bei der Vernetzung mit Partnern:innen und Institutionen.
- Bis zu sechs weitere Stipendien für die Villa Aurora werden direkt über unsere Partnerorganisationen in separaten Auswahlverfahren vergeben.
Ein Fellowship in der Villa Aurora umfasst:
- ein monatliches Stipendiengeld von 2.500 EUR, inkl. Projektmittel,
- eine Reisekostenpauschale für den Hin- und Rückflug in Höhe von 1.275 EUR sowie eine monatliche Mobilitätspauschale in Höhe von 600 EUR,
- freie Logis in der Villa Aurora: Jede:r Stipendiat:in wohnt während des Aufenthalts in einem möblierten Zimmer mit eigenem Bad. Darüber hinaus stehen allen Stipendiat:innen zwei gemeinsam genutzte Küchen, zahlreiche Räume und Rückzugsmöglichkeiten sowie die Außenanlage für den Austausch mit anderen Stipendiat:innen und Gästen zur Verfügung.
- falls zutreffend: Kindergeld (400 EUR pro Monat für das erste mitreisende Kind, 100 EUR für jedes weitere mitreisende Kind).
Bewerbungsverfahren
Voraussetzungen
- Bewerbungsberechtigt sind Künstler:innen, die bereits mit eigenen Werken oder Publikationen öffentlich in Erscheinung getreten sind und als freischaffende Künstler:innen tätig sind.
- Bewerber:innen müssen ihren Lebens- und Arbeitsmittelpunkt in Deutschland haben; eine deutsche Staatsangehörigkeit ist jedoch nicht notwendig.
- Es wird erwartet, dass die Bewerber:innen zur Schaffung einer sozialen und produktiven Wohn- und Arbeitsatmosphäre in der Villa Aurora und dem Thomas Mann House beitragen.
- Studierende sind von der Bewerbung ausgeschlossen. Eine Bewerbung von Doktorand:innen ist möglich.
- Bewerbungen können in den Bereichen Film, Literatur und Komposition eingereicht werden.
- Im Bereich der Bildenden Kunst sind Bewerbungen nur auf Einladung möglich; Initiativbewerbungen in dieser Sparte werden nicht berücksichtigt.
Einzelheiten zu den Bewerbungsverfahren und Arbeitsproben in den einzelnen Sparten finden Sie hier:
Film
Voraussetzungen
- Bewerben können sich Künstler:innen, die bereits mit Werken oder Publikationen an die Öffentlichkeit getreten sind: Voraussetzung ist die Präsentation eines Films bei einem Festival, im Kino oder durch TV-Ausstrahlung.
- Die Bewerber:innen müssen freischaffend künstlerisch tätig sind.
Bewerbung
- Das Bewerbungsformular kann über den Link unten auf dieser Seite erreicht werden.
- Einzureichen ist ein Streaminglink zu einem Film mit Ihrer Beteiligung. Der Link muss frei zugänglich sein (keine kommerziellen Streamingdienste oder Registrierungspflicht; Passwortschutz ist erlaubt) und bis mindestens Mitte Juli 2025 aktiv bleiben.
Literatur
Voraussetzungen
- Bewerben können sich Autor:innen mit mindestens einer eigenständigen Buchveröffentlichung in einem etablierten Publikumsverlag. Als qualifizierende Werke gelten z.B. Romane, Gedichtbände, Kurzgeschichtensammlungen, Graphic Novels sowie aufgeführte Theater-, Hörspiel- oder Filmwerke. Die Veröffentlichung muss als reguläre Verlagspublikation nachweisbar sein. Ausgeschlossen sind Selbstpublikationen jeglicher Art (einschließlich Books on Demand und Self-Publishing-Plattformen), Beiträge in Anthologien oder Zeitschriften, Online-Veröffentlichungen, Herausgeberschaften sowie wissenschaftliche Arbeiten und Sachbücher.
- Die Bewerber:innen müssen freischaffend künstlerisch tätig sein.
Bewerbung
- Das Bewerbungsformular kann über den Link unten auf dieser Seite erreicht werden.
- Einzureichen ist eine Leseprobe (5-10 Seiten, bei Lyrik bis 15 Seiten) aus dem geplanten Projekt als PDF-Datei. Optional können Sie zusätzlich auch eine Probe aus einem bereits veröffentlichten Text beifügen. Nach Ihrer Bewerbung erhalten Sie per E-Mail einen Link zum Hochladen der Dateien (maximale Gesamtgröße: 200 MB).
Komposition
Voraussetzungen
- Bewerben können sich professionelle Musiker:innen und Komponist:innen, die bereits mit Kompositionen oder eigenen Konzertprojekten bei für ihr Genre renommierten Aufführungsorten an die Öffentlichkeit getreten sind.
- Die Bewerber:innen müssen freischaffend künstlerisch tätig sind.
Bewerbung
- Das Bewerbungsformular kann über den Link unten auf dieser Seite erreicht werden.
- Aufgrund der internationalen Zusammensetzung unserer Jury bitten wir darum, dass Bewerbungsunterlagen in englischer Sprache eingereicht werden.
- Einzureichen sind maximal drei Arbeitsproben als MP3- oder PDF-Dateien. Videos bitte als PDF mit Streaminglinks einreichen. Nach Ihrer Bewerbung erhalten Sie per E-Mail einen Link zum Hochladen der Dateien (maximale Gesamtgröße: 200 MB, maximal drei Dateien).
Bildende Kunst
Voraussetzungen
- Im Bereich Bildende Kunst ist eine Bewerbung nur nach Aufforderung möglich.
- Weder können sich die Künstler:innen initiativ bewerben, noch können Kurator:innen oder Institutionen Bewerber:innen initiativ vorschlagen. Künstler:innen aus dem Bereich Bildende Kunst werden von Kurator:innen vorgeschlagen, die von der Villa Aurora jedes Jahr hierzu ausgewählt werden.
Bewerbung
- Die Unterlagen für eine Bewerbung in der Bildenden Kunst werden den vorgeschlagenen Künstler:innen zugesandt.
- Aufgrund der internationalen Zusammensetzung unserer Jury bitten wir darum, dass Bewerbungsunterlagen in englischer Sprache eingereicht werden.
Vergabe
- Die Bewerbungen werden von der Geschäftsstelle des Vereins VATMH auf Vollständigkeit der Unterlagen überprüft.
- Spartenjurys sichten und bewerten die eingegangenen Bewerbungen und nominieren die Villa Aurora-Stipendiat:innen.
- Die Stipendien werden je nach Verfügbarkeit und vorhandenen Mittel durch Villa Aurora & Thomas Mann House e. V. vergeben.
- Ein Rechtsanspruch auf die Vergabe eines Stipendiums besteht nicht.
- Die Entscheidung wird den Kandidat:innen in der Regel per E-Mail oder Post mitgeteilt, jedoch nicht begründet.
- Mit der Zusage erhalten alle Stipendiat:innen eine Einverständniserklärung. Das Stipendium gilt erst nach Unterzeichnung der Einverständniserklärung durch die Stipendiat:innen als rechtswirksam verliehen.
Termin
Die Bewerbungsfrist für Stipendien im Jahr 2026 endet am 27. Februar 2025. Bewerber:innen erhalten voraussichtlich im Juli 2025 Mitteilung zur Auswahl.
Bewerbung
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FAQ
- Es gibt keine Begrenzung für Wiederbewerbungen. Wir empfehlen jedoch, sich nach einer Absage nicht direkt im Folgejahr erneut zu bewerben, sondern eine neue Jurybesetzung abzuwarten.
- Bewerbungen von Künstler:innen, die sich für eine andere Gattung oder Sparte bewerben als in der sie bisher hauptsächlich aktiv waren, sind möglich. (Beispiel: Journalist:innen oder Filmemacher:innen möchten sich für ein Romanprojekt bewerben.)
- Dafür ist der Nachweis von Veröffentlichungen oder Arbeitsproben in der Zielsparte notwendig. (Beispiel: Journalist:innen oder Filmemacher:innen müssen die laut Ausschreibung erforderlichen literarischen Publikationen nachweisen.) Es müssen die für die Zielsparte erforderlichen Arbeitsproben eingereicht werden.
- Wenn Sie folgende Überlegungen anstellen, sollte klar werden, in welcher Sparte Sie sich bewerben können: In welche Sparte passt das Projekt, an dem ich in der Villa Aurora arbeiten möchte? In welcher Sparte kann ich die geforderten Veröffentlichungen und Arbeitsproben nachweisen?
- Sie sind Expert:in für Ihr künstlerisches Schaffen. Bitte entscheiden Sie selbständig, mit welchen Werken Sie sich der Jury präsentieren möchten.
- Folgende Formate sind möglich: PDF, mp3, mp4 oder mov.
- Maximal können insgesamt 200 MB hochgeladen werden. Dabei ist unerheblich, ob es sich um eine einzelne Datei oder mehrere Dateien handelt.
- Angaben zur Zahl der notwendigen Arbeitsproben finden Sie im Ausschreibungstext. Die Jurys können nur eine begrenzte Zahl an Arbeitsproben begutachten; bitte laden Sie deshalb keine überzähligen Arbeitsproben hoch.
- Wenn Sie Änderungen oder Ergänzungen an Ihrer Bewerbung vornehmen möchten, geben Sie bitte innerhalb des Bewerbungszeitraums eine ganz neue Bewerbung (inkl. Arbeitsproben) ein. Wir berücksichtigen immer nur die zuletzt eingegangene Bewerbung.
- Unter der Bedingung, dass Sie die übrigen Kriterien erfüllen und Ihr Studium zum Antritt des Stipendiums abgeschlossen ist, können Sie sich für ein Stipendium bewerben.
- Für Ihre Bewerbung ist die Angabe eines Aufenthaltszeitraumes nicht nötig. Wenn Sie ausgewählt wurden, fragen wir die von Ihnen präferierten Aufenthaltszeiträume ab.
- Grundsätzlich versuchen wir allen Präferenzen zu entsprechen, bei bis zu 20 Stipendiat:innen pro Jahr kann es aber zu Terminkonflikten kommen.
- Es ist daher notwendig, dass Sie ggf. auch auf einen anderen Zeitraum im selben Jahr ausweichen können.
- Aufenthalte sind jeweils an die vier Quartale gebunden.
- Über die Verteilung der Aufenthaltszeiträume wird im Sommer des Vorjahres entschieden.
- Ein langfristiger Aufenthalt von Familienmitgliedern in der Villa Aurora kann aufgrund des Conditional Use Permit (CUP), das die Vereinbarkeit von Gebäudenutzungen mit der Umgebung regelt, sowie räumlicher Kapazitäten nicht in allen Fällen sichergestellt werden. Selbstverständlich berät VATMH gerne hinsichtlich der Anmietung von zusätzlichem Wohnraum für Familienmitglieder und ist stets bemüht, im Rahmen der Möglichkeiten der Institution flexible Lösungen für Familien zu finden.
- Besuche von Partner:innen und Gästen in der Villa Aurora sind nach Absprache für Aufenthalte von bis zu 14 Tagen innerhalb eines Quartals möglich. Grundsätzlich ist der Besuch auf einen Gast beschränkt und kann nicht gesplittet werden.
- VATMH gewährt Kindergeld: 400 EUR pro Monat für das erste mitreisende Kind, 100 EUR für jedes weitere mitreisende Kind.
- Zuschüsse für die Anmietung von zusätzlichem Wohnraum für Familienmitglieder sind leider nicht möglich.
- Nein. Sie können sich innerhalb des aktuellen Ausschreibungszeitraums immer nur für ein Stipendien-/Fellowship-Programm bewerben. Bitte beachten Sie ggf. auch die Hinweise zur Wiederbewerbung im Ausschreibungstext.
- Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Fragen bezüglich des Bewerbungsprozesses.